... dass der größte Teil der Natur 24 Stunden lang geöffnet hat? Die Wälder in Privatbesitz sind jedoch zeitweise geschlossen, und zwar zur gleichen Zeit wie die Wald trolle schlafen – also von Sonnenuntergang bis zum Morgengrauen, um 6 Uhr.
... dass man in Wäldern in Privatbesitz die Wege und Pfade nicht verlassen darf? In öffentlichen Wäldern ist es hingegen erlaubt , den Waldboden zu Fuß zu erkunden – jedoch nicht mit dem Fahrrad.